INFO / RAHMENBEDINGUNGEN
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Psychotherapie kann nur auf Grund Ihrer Freiwilligkeit geschehen. Ohne Ihre Einwilligung darf ich Sie nicht behandeln.
Sie haben das Recht auf freie Wahl des Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin.
Sie haben das Recht auf Information über die Therapie, sowie über die geplanten Abstände zwischen den Gesprächen, welche wir gemeinsam besprechen.
Ich bin im Rahmen meiner Dokumentationspflicht verpflichtet, die Therapiesitzungen zu dokumentieren bzw. Aufzeichnungen zu führen, daher werde ich während der Sitzung immer wieder mitschreiben und mir Notizen machen.
Verschwiegenheitspflicht
Ich unterliege als Psychotherapeutin unter Supervision einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen Klient:innen und ihrer Psychotherapeutin / ihrem Psychotherapeuten (§ 15 PthG).
Die Inhalte unserer Sitzungen werden daher ohne Ihr Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben. Eine Ausnahme besteht lediglich bei einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung.
Was bedeutet „Ausbildung unter Supervision?
Das bedeutet, dass ich mich in der Abschlussphase meiner psychotherapeutischen Ausbildung befinde und ich berechtigt bin, eigenverantwortlich psychotherapeutisch mit Klientinnen und Klienten zu arbeiten.
Ich verpflichte mich zur regelmäßigen Supervision, das bedeutet, dass der Therapieprozess anonymisiert, von erfahrenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Lehrberechtigung (Lehrtherapeut:innen) laufend reflektiert wird.
Für Sie als Klientin bzw. Klient hat das den Vorteil einer kontinuierlichen Qualitätssicherung Ihres Therapieprozesses und ermöglicht, dass Sie qualitativ stets die bestmögliche Begleitung und Betreuung erhalten. So wie ich, unterliegen diese Lehrtherapeut:innen der Verschwiegenheitspflicht nach §15 des Psychotherapiegesetzes.
Absageregelung
Wenn Sie wissen, dass Sie eine Stunde nicht einhalten können, bitte ich Sie so früh wie möglich unseren Termin abzusagen oder zu verschieben.
Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der vereinbarten Zeit möglich.
Bei einer kurzfristigen Absage (weniger als 48 Stunden) oder bei Nicht-Erscheinen zur Therapiesitzung wird das vereinbarte Honorar zur Gänze in Rechnung gestellt.
Gerne können Therapiestunden bei Bedarf auch online abgehalten werden – das Erstgespräch wird aber grundsätzlich persönlich und in meiner Praxis stattfinden.
Hin und wieder kann es vorkommen, dass es meinerseits zu Terminverschiebungen oder Ausfällen der Therapiesitzungen kommt – ich werde dies ehestmöglich bekanntgegeben.
Urlaube oder andere Unterbrechungen werden so früh wie möglich meinerseits angekündigt.